GEMA

Für alle in Deutschland verkauften oder nach Deutschland importierten USB Sticks wird eine Pauschalabgabe gem. §§ 54, 54a erhoben. Die Beträge werden direkt durch uns an die zuständigen Verwertungsgesellschaften abgeführt.


Anwendungsbereich

Dieser Tarif gilt für alle Speichermedien der bezeichneten Typen, die in Deutschland hergestellt oder im Sinne von § 54b UrhG nach Deutschland gewerblich eingeführt oder wieder eingeführt und in der Zeit ab dem 01.07.2012 - 31.12.2019 in Deutschland veräußert oder in Verkehr gebracht wurden bzw. werden.


Vergütung gemäß §§ 54, 54a UrhG für die Zeit ab dem 01.07.2012 - 31.12.2019

Die Vergütung für die von der ZPÜ, der VG Wort und der VG Bild-Kunst wahrgenommenen Vergütungsansprüche nach den §§ 54, 54a UrhG beträgt, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer:


Kapazität Gebühr in € pro Stück
bis 8 GB 0,14 €
ab 8 GB 0,30 €

Vergütung gemäß §§ 54, 54a UrhG für die Zeit ab dem 01.01.2020

Die Vergütung für die von der ZPÜ, der VG Wort und der VG Bild-Kunst wahrgenommenen Vergütungsansprüche nach den §§ 54, 54a UrhG beträgt, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer:


Kapazität Gebühr in € pro Stück
bis 8 GB 0,30 €
ab 8 GB 0,30 €
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